AGB

  1. Vertragsbedingungen
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Nurana GmbH, nachfolgend Nurana genannt, und ihren Auftraggebern. Diese AGB sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
    Nurana verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt.
  3. Mitwirkungspflicht
    Der Kunde unterstützt Nurana bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, mit rechtzeitigen, klaren Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird durch Nurana in Rechnung gestellt.
  4. Leistungen Dritter
    Nurana kann zur Vertragserfüllung die Leistung Dritter beiziehen. Fremdarbeiten werden dem Kunden entweder durch Nurana in Rechnung gestellt, oder die Rechnungsstellung erfolgt über den Dritten direkt an die Adresse des Kunden. Für vom Kunden direkt erteilte Aufträge an Dritte übernimmt Nurana keine Haftung.
  5. Geistiges Eigentum
    Alle im Rahmen der Zusammenarbeit von Nurana geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Nurana. Das alleinige Urheberrecht liegt bei Nurana. Ohne Einverständnis von Nurana ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.
  6. Nutzungsrechte
    Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von Nurana einzuholen und diese entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder o.ä.) wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von Nurana hat eine Konventionalstrafe zur Folge. Werden Werbemittel von anderen Agenturen übernommen, liegt es am Kunden, Nurana darüber zu informieren und die Abgeltung des Nutzungsrechtes zu veranlassen. Nurana kann mit dem Kunden vereinbaren, dass die Nutzungsrechte der durch Nurana geschaffenen Produkte nach Bezahlung der entsprechenden Arbeitsleistungen an den Kunden übergehen und diesem zur freien Verwendung stehen. Nimmt Nurana an einem Pitch teil und erhält den Zuschlag für den Auftrag nicht, hat der Auftraggeber keinerlei Rechte an den durch Nurana erbrachten Leistungen. Die Rechte an den erschaffenen Produkten bleiben uneingeschränkt bei Nurana.
  7. Gewährleistung
    Bei durch den Kunden angelieferten Daten und Dokumenten, welche Nurana zur Weiterbearbeitung dienen, geht Nurana davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
  8. Daten und Unterlagen
    Nurana bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Nurana übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Daten. Für allfällige Datenverluste wird jede Haftung abgelehnt.
  9. Offerten
    Kostenvoranschläge gelten als Richtofferten. In den Offerten nicht enthaltene Spesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von Nurana erlischt nach 60 Tagen.
  10. Auftragserteilung
    Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
  11. Gut zum Druck
    Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem Gut zum Druck unterzeichnet zu retournieren. Das Gut zum Druck kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt, nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt Nurana keine Haftung.
  12. Autorkorrekturen
    Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen oder Zusatzarbeiten. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt und zusätzlich verrechnet.
  13. Belege
    Von allen produzierten Arbeiten sind Nurana 10 Belege zu überlassen. Nurana steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
  14. Verrechnung und Mehrwertsteuer
    Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Arbeitsleistung wird in ganzen, halben und viertel Stunden verrechnet. Die Mahnspesen betragen pauschal Fr. 30.–. Zusätzlich werden 10% Verzugszinsen (Rechnungstotal) ab Fälligkeitsdatum eingefordert.
  15. Akontozahlungen
    Bei umfangreicheren Projekten können Akontorechnungen gestellt werden. Deren Umfang wird mit dem Kunden vereinbart.
  16. Auftragsreduzierung oder -annulierung
    Eine vorzeitige Beendigung eines Auftrags muss schriftlich erfolgen. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Nurana einen Anspruch auf Entschädigung der bereits erbrachten Leistungen. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
  17. Haftung
    Die von Nurana gelieferten Arbeiten sind sofort bei Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innert 5 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert. Bei begründeter Beanstandung erfolgt innert angemessener Frist eine Nachbesserung durch Nurana. Die Haftung seitens Nurana beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
  18. Recht und Gerichtsstand
    Sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Nurana unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Meilen, Schweiz.

Meilen, im Januar 2021